Soziologisch gesehen ist eine Gesellschaft „eine größere Gruppe von organisiert zusammenlebenden Menschen“. In der Sprache der Juristen hingegen, die gerne und vehement ihre eigene Sprachkultur verteidigen, ist eine Gesellschaft eine „privatrechtliche Personenvereinigung, die zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks durch Rechtsgeschäft begründet wird“.
Dieses „Rechtsgeschäft“ bedarf genauer Rechtskenntnisse, soll die Gesellschaft oder der Verein unfallfrei gegründet, verändert oder liquidiert werden. Manche dieser Rechtsakte unterliegen besonderen Formvorschriften und müssen notariell beurkundet werden. In der Kanzlei Sannig • Ruge hat sich Herr Michael Sannig sowohl als Notar als auch als Rechtsanwalt Spezialkenntnisseim Gesellschaftsrecht verschafft. Soweit auch andere Rechtsgebiete betroffen sind, wie häufig zum Beispiel das Arbeitsrecht oder das Energierecht, kann Herr Sannig hierbei auch auf das Fachwissen seiner Partner zurückgreifen.
Schon die Wahl der richtigen Gesellschaftsform ist kompliziert und fehlerträchtig. Dutzende verschiedener Kapital- und Personengesellschaftsformen stehen zur Verfügung. In zunehmendem Maße finden sich auch ausländische Gesellschaften auf dem deutschen Markt wieder, seit der Europäische Gerichtshof die Freizügigkeit als elementares, europäisches Grundrecht herausgestellt hat.
Aber auch nach Gründung einer Gesellschaft stellen sich im Unternehmensalltag zahlreiche Fragen. Wie ist die Unternehmensnachfolge zu regeln? Was ist bei einer Umwandlung zu beachten? Und nicht immer sind sich dabei die Gesellschafter einig. Sie streiten um die Bewertung ihrer Anteile, das Gesellschaftsvermögen, um Wettbewerbsverbote und um ihre Haftung bei Fehlverhalten. Auch hierbei zeigt sich, dass gute Verträge für schlechte Zeiten gemacht werden. In unserer Kanzlei Sannig • Ruge steht Ihnen zu allen Fragen des Gesellschaftsrechts Rechtsanwalt und Notar Michael Sannig mit Rat und Tat zur Seite.
Wir stehen Ihnen bei Rechtsfragen aus folgenden Bereichen als zuverlässige und kompetente Berater zur Seite:
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