In notariellen Fragen steht Ihnen in unserer Kanzlei in Meldorf Rechtsanwalt und Notar Michael Sannig zur Verfügung. Als Notar ist er Träger eines öffentlichen Amtes. Er ist ein unabhängiger rechtlicher Berater, der kraft seines Amtes zur Neutralität verpflichtet ist. Die einseitige Vertretung eines Einzelnen an einem Rechtsgeschäft mit mehreren Beteiligten ist für Michael Sannig als Notar ausgeschlossen.

Stehen Sie vor persönlichen, familiären oder unternehmerischen Entscheidungen, die ihr weiteres Leben nachhaltig verändern oder möchten Sie das bisher Erreichte auch zukünftig geregelt wissen, sollten Sie Kontakt mit unserem Rechtsanwalt und Notar Michael Sannig aufnehmen.

Kompetente unparteiliche notarielle Beratung

Als erfahrener Notar berät Michael Sannig Sie umfassend, wie sich Ihre persönlichen Vorstellungen am besten umsetzen lassen und wie dabei alle Vertragsbeteiligten ihre Rechte und Ansprüche untereinander wahren können. Seine Unparteilichkeit gewährleistet, dass rechtlich Unerfahrene nicht benachteiligt und vor unüberlegten oder übereilten Vertragsabschlüssen geschützt werden. Rechtssichere und ausgewogene Formulierungen in den zu erstellenden Urkunden vermeiden spätere Streitigkeiten und daraus entstehende Kosten.

Auch bei Beglaubigungen und Beurkundungen besteht die Aufgabe des Notars darin, das Rechtsgeschäft als Vermittler zwischen den Vertragspartnern, Behörden, Gerichten und Finanzämtern so lange weiter zu begleiten, bis das Ziel des Rechtsgeschäfts erreicht ist.

Die klassischen Tätigkeitsfelder des Notars

Bei Rechtsangelegenheiten, die besonders schwierig und folgenreich für die Zukunft sind, wie etwa der Kauf eines Hauses, verlangt das Gesetz, dass Sie einen Notar als sachkundigen und unabhängigen Berater hinzuziehen. Im Einzelnen betrifft das folgende Bereiche:

Im Immobilienrecht
– Immobilienkaufverträge
– Überlassungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge
– Hofübergabeverträge
– Dingliche Grundstücksbelastungen wie Hypotheken, Grundschulden, Dienstbarkeiten sowie Wohn- und Nutzungsrechte

Im Ehe und Familienrecht
– Ehe- und Partnerverträge
– Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
– Adoptionen und Sorgerechtserklärungen
– Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen

Im Erbrecht
– Testamente und Erbverträge
– Erbscheinsanträge und Ausschlagung von Erbschaften
– Erb- und Pflichtteilsverzichte
– Nachlassverteilung

Im Gesellschaftsrecht
– Gründung oder Umgestaltung von Kapitalgesellschaften
– Veräußerung oder Verpfändung von Geschäftsanteilen an Gesellschaften
– Treuhandverträge
– Anmeldungen zum Handelsregister
– Unternehmensnachfolge
– Unternehmensumwandlung

Haben auch Sie ein Anliegen, bei dem Sie die Beratung von Rechtsanwalt und Notar Michael Sannig benötigen? Dann wenden Sie sich gerne an uns.

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