„Sterben macht Erben“ – der Volksmund bringt es auf den Punkt. Das Erbrecht regelt stark vereinfacht ausgedrückt den Übergang des Vermögens eines Verstorbenen. Es soll verhindern, dass das vom Erblasser hinterlassene Vermögen herrenlos wird und bestimmt somit, wer Erbe geworden ist, wie das Vermögen des Erblassers zu verwalten ist und wer Ansprüche gegen den Erben als Inhaber des Nachlasses geltend machen kann.
Gesetzliche Erben können nur die Verwandten, der Ehegatte des Erblassers und, wenn Verwandte und/oder Ehegatten nicht vorhanden sind, der Staat sein. Das sorgt für oft emotionsgeladene Konflikte, dies besonders dann, wenn im Testament von diesem gesetzlichen Leitbild abgewichen werden soll. Es bedarf dazu eines besonders geschulten und sachlichen Beraters. Das Erbrecht wird in der Kanzlei Sannig • Ruge sowohl unabhängig und neutral in unserem Notariat durch Herrn Rechtsanwalt und Notar Michael Sannig bearbeitet als auch von ihm als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, dann stets mandantenorientiert.
Gekennzeichnet ist Erbrecht durch zahlreiche Formvorschriften, die es beispielsweise bei Abfassung eines Testamentes oder eines Erbvertrages zu beachten gilt, aber auch durch Inhaltsbestimmungen in sich stets ändernden Gesetzen und einer manchmal wundersamen Rechtsprechung. Dabei greift das Erbrecht stark in andere Gebiete ein. So etwa in das Gesellschaftsrecht, wenn der Erblasser mit noch warmer Hand sein Vermögen in eine Stiftung überführen oder die Nachfolge seines Unternehmens regeln will. Oder in das Sozialrecht, wenn ein Behindertentestament errichtet werden soll. Und stets auch in das Steuerrecht. Ist das Vermögen eines Landwirtes betroffen, gilt es, die Besonderheiten der Höfeordnung zu beachten. Und da inzwischen jede zehnte Familie eine sogenannte Patchwork- Familie ist, müssen sich ganz normale Haushalte intensive Gedanken über die Erbfolge machen, soll es nicht im traurigen Erbfall zu weiteren Schicksalsschlägen kommen, die vermeidbar gewesen wären.
Rechtsanwalt und Notar Michael Sannig hilft in diesem Rahmen bei der individuellen Rechtsgestaltung von Testamenten, Erbverträgen sowie Patienten- und Betreuungsverfügungen. Ist der Erbfall eingetreten, ist Rechtsanwalt und Notar Michael Sannig ein verlässlicher Partner bei der Erbauseinandersetzung, der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und der Testamentsvollstreckung.
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