Wer sich mit dem Arbeitsrecht beschäftigt, stößt schon zu Beginn auf ein großes Problem, denn es gibt in Deutschland kein Gesetzbuch, das alle für dieses Rechtsgebiet relevanten Vorschriften enthält. Das Arbeitsrecht besteht aus einer Vielzahl verschiedener Regelungsbereiche und ist zudem stark geprägt durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, insbesondere durch die des Bundesarbeitsgerichtes, wobei auch die Europäische Union (EU) durch ihre Verordnungen und Richtlinien zum Arbeitsrecht sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eine immer größere Rolle im deutschen Arbeitsrecht spielt.

 

Ansprechpartner für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Geschäftsführer

Fachanwältin Anke Ruge verfügt über umfangreiche Kompetenzen in allen wichtigen Bereichen des Arbeitsrechts. Das macht die Kanzlei Sannig • Ruge zu einem zuverlässigen Ansprechpartner in unterschiedlichsten Situationen. Dabei steht für uns das Individualarbeitsrecht und das Schwerbehindertenarbeitsrecht im Fokus. Wir beraten Sie z.B. bei Fragen zu Kündigungen und Befristungen von Arbeitsverträgen, Urlaubsansprüchen und Urlaubsabgeltung, betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM), Mutterschutz und Elternzeit. Sie profitieren von der langjährigen Berufserfahrung der Arbeitsrechtlerin Anke Ruge bei der Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Zeugnissen, Abmahnungen und Aufhebungsvereinbarungen und bei der Beendigung von Berufsausbildungsverhältnissen.

Fachanwältin Anke Ruge ist seit über 20 Jahren Ansprechpartnerin sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.

Auch Geschäftsführer und Führungskräfte begleitet Rechtsanwältin Anke Ruge erfolgreich bei der Begründung und Beendigung von Dienstverhältnissen. So berät Sie z.B. bei der Vertragsgestaltung und Abfassung von Zusatzvereinbarungen betreffend Dienstwagen und Tantiemen, trifft Regelungen für den Krankheitsfall und handelt bei Beendigung des Dienstverhältnisses Abfindungen aus.

 

Außergerichtliche Lösungen und Prozessbegleitung

In vielen Fällen können arbeitsrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich geklärt werden. Mit ihrer fachkundigen Beratung unterstützt unsere Rechtsexpertin Sie dabei, Lösungen zu finden, die beide Seiten zufriedenstellen. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen vertritt Anke Ruge Sie kompetent und engagiert vor Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.

Bei Streitigkeiten, die Dithmarscher Arbeitsverhältnisse betreffen, ist das Arbeitsgericht Elmshorn, Kammer Meldorf, örtlich zuständig. Für Nordfriesland ist es das Arbeitsgericht Flensburg, Kammer Husum. Da das Arbeitsgericht Elmshorn nur wenige 100 Meter von unserer Kanzlei im Amtsgericht Meldorf tagt, werden wir häufig als Terminsvertreter von Korrespondenzanwälten aus dem gesamten Bundesgebiet beauftragt.

 

Zentraler Schwerpunkt: Vertragsrecht

Das Vertragsrecht ist ein zentraler Schwerpunkt des Arbeitsrechts. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Bedingungen eines Arbeitsvertrags untereinander verhandeln können. Verschiedene Rechtsquellen, die oberhalb des Vertragsrechts angesiedelt sind, schränken dies jedoch ein. So darf ein Arbeitsvertrag nicht gegen den im Grundgesetz geregelten Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Auch Arbeitszeitgesetz, Mindestlohngesetz, Bundesurlaubsgesetz, Kündigungsschutzgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz beschränken die Vertragsfreiheit. Ebenso gesetzliche Bestimmungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) .
Zu den Verträgen, die das Arbeitsrecht ausmachen, zählen auch die Tarifverträge, die die Tarifvertragsparteien (Arbeitgeber/Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) untereinander aushandeln sowie die zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen. All dies haben wir bei Sannig • Ruge bei der Ausarbeitung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen im Blick.

 

Überschneidung mit dem Sozialrecht

Da Rechtsanwältin Anke Ruge nicht nur Fachanwältin für Arbeitsrecht, sondern auch Fachanwältin für Sozialrecht ist, berücksichtigt sie zu Ihrem Nutzen bei der Vertragsgestaltung und im Zusammenhang mit der Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen immer auch die sozialrechtlichen Folgen. Ganz besonders kommen Ihre sozialrechtlichen Kenntnisse im Bereich des Schwerbehindertenarbeitsrechts und bei Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmern infolge einer Erkrankung oder eines Arbeitsunfall zum Tragen.

Fragen zum Arbeitsrecht

  1. Wie formuliere ich eine Abmahnung?
  2. Was muss ich bei Erhalt einer Abmahnung tun?
  3. Muss ich im Bewerbungsgespräch auf meine Schwerbehinderteneigenschaft / Gleichstellung hinweisen?
  4. Welche Kündigungsfrist ist bei der Kündigung meines Mitarbeiters einzuhalten?
  5. Wann verjähren/verfallen Ansprüche aus meinem Arbeitsverhältnis? Ist die im Arbeitsvertrag vereinbarte Ausschlussfrist wirksam ?
  6. Wie und mit welcher Frist kann ich das Berufsausbildungsverhältnis eines Auszubildenden kündigen?
  7. Muss in der Schlusszeile eines Arbeitszeugnisses ein Dank für die geleistete Arbeit und gute Wünsche für die Zukunft ausgesprochen werden‘?
  8. Ist die Befristung meines Arbeitsverhältnisses rechtmäßig?
  9. Wie muss ich eine Kündigung formulieren?
  10. Sollte ich ein Kündigungsschreiben per Einschreiben versenden? Worauf muss ich achten?
  11. Darf ich einem schwerbehinderten Arbeitnehmer kündigen? Was muss dabei beachtet werden?
  12. Ich habe nicht den Mindestlohn erhalten. Kann ich diesen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch nachfordern?
  13. Ich bin in den ersten 4 Wochen meines neuen Arbeitsverhältnisses erkrankt. Wer zahlt meinen Lohn?

Rechtsgebiete

Wir stehen Ihnen bei Rechtsfragen aus folgenden Bereichen als zuverlässige und kompetente Berater zur Seite:

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