Bei der Berechnung unserer Vergütung (Gebühren und Auslagen) richten wir uns wie gesetzlich vorgeschrieben nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In gerichtlichen Verfahren (außer bei den meisten Sozialrechtsangelegenheiten sowie Straf- und Bußgeldangelegenheiten) bestimmt der jeweilige Geschäftswert, Streitwert oder Gegenstandswert die Kosten. Dabei wird der Streitwert durch das angerufene Gericht festgesetzt. An diese Festsetzung sind wir bei der Berechnung unserer Vergütung gebunden. Für außergerichtliche Leistungen bemisst sich das Honorar nach der Bedeutung der Angelegenheit, nach Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Bearbeitung und nach der finanziellen Situation des Mandanten. Die Kosten einer Erstberatung sind bei Verbrauchern gesetzlich auf 190 € zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer beschränkt.
Abhängig von der jeweiligen finanziellen Lage besteht auch die Möglichkeit, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe (PKH) zu beantragen. Hierzu beraten wir Sie gern.
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, teilen Sie uns bitte Ihre Versicherungsdaten möglichst schon bei Mandatserteilung mit.
Zur vorläufigen Einschätzung der Rechtsanwaltskosten können Sie vorab einen Onlinekostenrechner benutzen. Für diese erste Orientierung verwenden Sie bitte den nachfolgenden Link: https://anwaltverein.de/de/service/prozesskostenrechner
Wir stehen Ihnen bei Rechtsfragen aus folgenden Bereichen als zuverlässige und kompetente Berater zur Seite:
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