In unserer Kanzlei in Meldorf, Kreis Dithmarschen, verhelfen wir Ihnen im Bereich des Sozialrechts zu Ihrem Recht und unterstützen Sie zum Beispiel bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Arbeitslosengeld, Krankengeld, Teilhabeleistungen, Rente, Sozialleistungen und Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft. Dabei stehen in unserer Anwaltskanzlei das Arbeitslosengeld I und II, das Schwerbehindertenrecht und das Krankenversicherungsrecht im Vordergrund.
Soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit sind Ausprägungen des im Grundgesetz verankerten Sozialstaatprinzips. Soziale Sicherheit gewährt jedem Einzelnen von uns Schutz bei bestimmten Lebensrisiken wie Unfällen und Krankheit und beinhaltet Maßnahmen, die den im Erwerbsleben erreichten Status sichern – etwa durch Krankengeld, Arbeitslosengeld, Übergangsgeld und Rente. Sie umfasst auch Sozialleistungen zur Gewährleistung einer menschenwürdigen Existenz für sozial schwache Bürger.
Soziale Gerechtigkeit beinhaltet ausgleichende Hilfen für Menschen, die aus eigener Kraft nicht oder nicht mehr in der Lage sind, die in den Grundrechten verankerten Freiheiten zu nutzen. Sie gewährt Chancengleichheit etwa durch Teilhabeleistungen bei körperlicher und gesundheitlicher Beeinträchtigung.
Rechtsanwältin Anke Ruge steht Ihnen mit ihrer langjährigen Berufserfahrung als Fachanwältin für Sozialrecht bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche ambitioniert zur Seite. Sie unterstützt Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte im Antragsverfahren und Widerspruchsverfahren gegenüber
• Kranken- und Pflegekasse
• Berufsgenossenschaft – BG
• Unfallkasse
• Bundesagentur für Arbeit
• Jobcenter
• Landesamt für Soziale Dienste
• Integrationsamt
• Rentenversicherung
und vor den Sozialgerichten und Landessozialgerichten sowie – wenn es Ihre Angelegenheit erfordert – auch vor dem Bundessozialgericht.
Sehr häufig ergeben sich im Sozialrecht Überschneidungen mit dem Arbeitsrecht. Deshalb hat Rechtsanwältin Anke Ruge bei der arbeitsrechtlichen Beratung immer auch die sozialrechtlichen Folgen und umgekehrt bei der sozialrechtlichen Beratung die Auswirkungen auf ein Arbeitsverhältnis im Blick. Beim Aushandeln von arbeitsrechtlichen Aufhebungsvereinbarungen muss zum Beispiel auf die Folgen für den Arbeitslosengeldanspruch und den Krankenversicherungsschutz geachtet werden.
Die Anerkennung als Schwerbehinderter oder Anerkennung als einem Schwerbehinderten Gleichgestellten (Gleichstellung) verbessert den arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz erheblich und kann die Bewerbungschancen im Öffentlichen Dienst erhöhen. Ein Schwerbehindertenausweis bringt finanzielle Vorteile. Krankengeld ist höher als Arbeitslosengeld. Wer einen Arbeitsunfall oder Wegeunfall erlitten hat, kann gegenüber dem Unfallversicherungsträger bzw. der zuständigen Berufsgenossenschaft Anspruch auf Heilbehandlung einschließlich medizinischer Rehabilitation und auf Geldleistungen haben.
Während einer Heilbehandlung bestehen Ansprüche auf Teilhabe am Arbeitsleben, Verletztengeld und Übergangsgeld. Unfallversicherte und Hinterbliebene können Rentenansprüche und Leistungsansprüche gegenüber dem Unfallversicherungsträger bzw. der jeweiligen Berufsgenossenschaft haben.
Auch Arbeitgeber kommen mit dem Sozialrecht in Berührung: beim Beitragsrecht, Statusfeststellungsverfahren, Förderung der beruflichen Weiterbildung und ganz besonders im Zusammenhang mit dem Schwerbehindertenarbeitsrecht. Als Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht berücksichtigt Anke Ruge bei der anwaltlichen Beratung immer beide Fachgebiete.
Bei Überschneidungen des Sozialrechts mit dem Familienrecht arbeiten wir bei Rechtsanwälte Sannig • Ruge fachübergreifend zusammen. So bearbeiten Fachanwalt für Familienrecht Michael Sannig und Fachanwältin Anke Ruge beispielweise Fragen zum Elternunterhalt und zur Grundsicherung in enger Abstimmung.
Vertrauen Sie bei sozialrechtlichen Anliegen auf die Fachkompetenz von Anwältin Anke Ruge.
Wir stehen Ihnen bei Rechtsfragen aus folgenden Bereichen als zuverlässige und kompetente Berater zur Seite:
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