In unserer Kanzlei in Meldorf, Kreis Dithmarschen, verhelfen wir Ihnen im Bereich des Sozialrechts zu Ihrem Recht und unterstützen Sie zum Beispiel bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Arbeitslosengeld, Krankengeld, Teilhabeleistungen, Rente, Sozialleistungen und Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft. Dabei stehen in unserer Anwaltskanzlei das Arbeitslosengeld I und II, das Schwerbehindertenrecht und das Krankenversicherungsrecht im Vordergrund.

 

Das Sozialrecht dient der sozialen Gerechtigkeit und der sozialen Sicherheit

Soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit sind Ausprägungen des im Grundgesetz verankerten Sozialstaatprinzips. Soziale Sicherheit gewährt jedem Einzelnen von uns Schutz bei bestimmten Lebensrisiken wie Unfällen und Krankheit und beinhaltet Maßnahmen, die den im Erwerbsleben erreichten Status sichern – etwa durch Krankengeld, Arbeitslosengeld, Übergangsgeld und Rente. Sie umfasst auch Sozialleistungen zur Gewährleistung einer menschenwürdigen Existenz für sozial schwache Bürger.

Soziale Gerechtigkeit beinhaltet ausgleichende Hilfen für Menschen, die aus eigener Kraft nicht oder nicht mehr in der Lage sind, die in den Grundrechten verankerten Freiheiten zu nutzen. Sie gewährt Chancengleichheit etwa durch Teilhabeleistungen bei körperlicher und gesundheitlicher Beeinträchtigung.

 

Rechtliche Vertretung gegenüber Behörden und bei den Sozialgerichten

Rechtsanwältin Anke Ruge steht Ihnen mit ihrer langjährigen Berufserfahrung als Fachanwältin für Sozialrecht bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche ambitioniert zur Seite. Sie unterstützt Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte im Antragsverfahren und Widerspruchsverfahren gegenüber
• Kranken- und Pflegekasse
• Berufsgenossenschaft – BG
• Unfallkasse
• Bundesagentur für Arbeit
• Jobcenter
• Landesamt für Soziale Dienste
• Integrationsamt
• Rentenversicherung

und vor den Sozialgerichten und Landessozialgerichten sowie – wenn es Ihre Angelegenheit erfordert – auch vor dem Bundessozialgericht.

 

Überschneidungen mit dem Arbeitsrecht

Sehr häufig ergeben sich im Sozialrecht Überschneidungen mit dem Arbeitsrecht. Deshalb hat Rechtsanwältin Anke Ruge bei der arbeitsrechtlichen Beratung immer auch die sozialrechtlichen Folgen und umgekehrt bei der sozialrechtlichen Beratung die Auswirkungen auf ein Arbeitsverhältnis im Blick. Beim Aushandeln von arbeitsrechtlichen Aufhebungsvereinbarungen muss zum Beispiel auf die Folgen für den Arbeitslosengeldanspruch und den Krankenversicherungsschutz geachtet werden.
Die Anerkennung als Schwerbehinderter oder Anerkennung als einem Schwerbehinderten Gleichgestellten (Gleichstellung) verbessert den arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz erheblich und kann die Bewerbungschancen im Öffentlichen Dienst erhöhen. Ein Schwerbehindertenausweis bringt finanzielle Vorteile. Krankengeld ist höher als Arbeitslosengeld. Wer einen Arbeitsunfall oder Wegeunfall erlitten hat, kann gegenüber dem Unfallversicherungsträger bzw. der zuständigen Berufsgenossenschaft Anspruch auf Heilbehandlung einschließlich medizinischer Rehabilitation und auf Geldleistungen haben.

Während einer Heilbehandlung bestehen Ansprüche auf Teilhabe am Arbeitsleben, Verletztengeld und Übergangsgeld. Unfallversicherte und Hinterbliebene können Rentenansprüche und Leistungsansprüche gegenüber dem Unfallversicherungsträger bzw. der jeweiligen Berufsgenossenschaft haben.

 

Sozialrecht für Arbeitgeber

Auch Arbeitgeber kommen mit dem Sozialrecht in Berührung: beim Beitragsrecht, Statusfeststellungsverfahren, Förderung der beruflichen Weiterbildung und ganz besonders im Zusammenhang mit dem Schwerbehindertenarbeitsrecht. Als Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht berücksichtigt Anke Ruge bei der anwaltlichen Beratung immer beide Fachgebiete.

 

Überschneidungen mit dem Familienrecht

Bei Überschneidungen des Sozialrechts mit dem Familienrecht arbeiten wir bei Rechtsanwälte Sannig • Ruge fachübergreifend zusammen. So bearbeiten Fachanwalt für Familienrecht Michael Sannig und Fachanwältin Anke Ruge beispielweise Fragen zum Elternunterhalt und zur Grundsicherung in enger Abstimmung.

Vertrauen Sie bei sozialrechtlichen Anliegen auf die Fachkompetenz von Anwältin Anke Ruge.

Fragen zum Sozialrecht

  1. Die Krankenkasse hat die Krankengeldzahlung an mich eingestellt und verweist mich an die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter. Muss ich jetzt Arbeitslosengeld beantragen?
  2. Ich bin schwerbehindert. Mein Grad der Behinderung wurde herabgestuft. Sollte ich dagegen vorgehen?
  3. Ich habe einen Grad der Behinderung (GdB) von 30. Was bringt es in meinem Fall, einen Gleichstellungsantrag bei der Bundesagentur für Arbeit zu stellen?
  4. Ich habe die Widerspruchsfrist von einem Monat verpasst. Kann ich trotzdem noch gegen den Bescheid vorgehen?
  5. Ich habe einen Sperrzeitbescheid von der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Liegt in meinem Fall ein Sperrzeittatbestand vor?
  6. Ich wurde fristlos von meinem Arbeitgeber gekündigt. Bin ich trotzdem noch krankenversichert?
  7. Die Krankenkasse oder die Bundesagentur für Arbeit fordert mich auf, einen Rentenantrag zu stellen. Muss ich das tun?
  8. Ich hatte einen Arbeitsunfall. Welche Leistungen stehen mir von der Berufsgenossenschaft zu?
  9. Das Jobcenter übernimmt nicht meine vollen Mietkosten als Kosten der Unterkunft. Zu Recht?
  10. Ich wurde in der ersten Woche meines neuen Arbeitsverhältnisses krank. Erhalte ich jetzt Krankengeld von der Krankenkasse oder Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber? An wen muss ich mich wenden? Was muss ich vorlegen?

Rechtsgebiete

Wir stehen Ihnen bei Rechtsfragen aus folgenden Bereichen als zuverlässige und kompetente Berater zur Seite:

Aktuelles