Unsere Kanzlei Sannig • Ruge bietet engagierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die Möglichkeit, gemeinsam mit uns weiter am Erfolg unserer Partnerschaftsgesellschaft zu arbeiten.
Wir legen Wert auf gute juristische Arbeit, fundierte Fachkenntnisse und bestmöglichen Einsatz für unsere Mandanten.
Sie sollten – wie wir – teamfähig sein und über eine gute Kommunikationsfähigkeit verfügen. Wir bieten optimale Arbeitsbedingungen, eine sehr gut bestückte Bibliothek, schöne, technisch gut ausgestattete Büroräume und immer einen Parkplatz vor der Haustür.
Unser Interesse gilt auch der Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren.
Bewerbungen sind uns jederzeit willkommen. Ansprechpartnerin ist Rechtsanwältin Anke Ruge.
Wir stehen Ihnen bei Rechtsfragen aus folgenden Bereichen als zuverlässige und kompetente Berater zur Seite:
Angeordneter Urlaub – zulässig? Im Bundesurlaubsgesetz ist geregelt, dass der Arbeitgeber die zeitliche Lage des Urlaubs festlegt. Dies erfolgt […]
Zeugnis einfach oder qualifiziert? Ein Zeugnis ist gemäß § 109 GewO bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erteilen, allerdings muss der […]
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kippt die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes( BAG) zur Befristung von Arbeitsverhältnissen: Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) […]
Vergütung von Resturlaub nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder nach Tod des Arbeitnehmers ist laut EuGH möglich! Auch wer keinen […]
Streit um Datum auf Arbeitszeugnis – Anspruch auf Rückdatierung? Wenn das Ende eines Arbeitsverhältnisses und das Datum der Erteilung […]